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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Bundesrat stimmt dem Europäischen Gemeinschaftspatent zu

Am 31. März 2017 hat der Bundesrat das EPGÜ und die Änderungen des IntPatÜG verabschiedet, notwendige Voraussetzungen, um das Gemeinschaftspatent (europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) schließlich doch Wirklichkeit werden zu lassen.

Am 31. März 2017 hat der Bundesrat das EPGÜ und die Änderungen des IntPatÜG verabschiedet, notwendige Voraussetzungen, um das Gemeinschaftspatent (europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) schließlich doch Wirklichkeit werden zu lassen.
Auch Großbritannien will am Gemeinschaftspatent festhalten, obwohl Ende März der Brexit erklärt wurde, hierzu veröffentlichte das UK Patentamt am 4. April eine Pressemitteilung.

Da Deutschland und Großbritannien als Staaten mit den meisten Patentanmeldungen dem EPGÜ notwendigerweise zustimmen müssen, ist das Verfahren der Ratifizierung mit der Zustimmung dieser Staaten ein großes Stück vorangekommen. Die weiteren Formalien bis zur Hinterlegung beim Generalsekretariat des EU-Rats müssten nun bis August 2017 abgeschlossen werden, um das Gemeinschaftspatent noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.

(Dr. Barbara Engels)