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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Das EPA lässt keine Patente mehr auf Pflanzen und Tiere zu, die über im Wesentlichen biologische Prozesse erhalten werden

Mit Wirkung vom 1.Juli 2017 wird die Praxis des EPA geändert: Nach den Entscheidungen G2/12 und G2/13 waren Pflanzen und Pflanzenprodukte, die über ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen wurden, trotz des Patentierungsverbots nach Art. 53(b) EPÖ für den Herstellungsprozess patentierbar. Diese Praxis ändert sich mit Wirkung zum 1. Juli 2017. Das EPA hat klargestellt, dass die Intention des Patentierungsverbots für den Herstellungsprozess auch dessen erhaltene Produkte mit umfassen solltexx.

In den Entscheidungen G2/12 und G/13 hatte die Große Beschwerdekammer des europäischen Patentamts festgestellt, dass sich der Wortlaut des Art. 53(b) EPÖ nicht auf Pflanzen oder Tierarten beziehe, die über im Wesentlichen biologische Verfahren hergestellt wurden. Infolge dieser Entscheidung war es in den letzten Jahren gängige Praxis geworden Pflanzen(teile) und Früchte sowie Tiere, die über ein im Wesentlichen biologisches Verfahren aus transgenen Organismen gewonnen wurden, als solche dem Patentschutz zuzuführen.

Diese Praxis kann nun nicht weitergeführt werden. Das EPA hat mit seiner Veröffentlichung vom 30.6.2017 klargestellt, dass es in der Intention des Gesetzgebers lag auch die Ergebnisse (Pflanzen(teile), Früchte, Tiere), die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren gewonnen werden, nicht dem Patentschutz zugänglich zu machen. Dieser Intention folgend wird in Zukunft kein Patent mehr auf solche „Zuchtergebnisse“ erteilt werden. Bislang ruhende Verfahren werden wieder aufgenommen.

(Dr. Barbara Engels)