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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Das EU-Patent (Einheitspatent) ab 2014

Durch die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Einheitspatent und einer zentralen Europäischen Gerichtsbarkeit ist der Weg geebnet eine Vielzahl von Europäischen Ländern in einem einzelnen Patent abzudecken.

Das Europäische Parlament hat in einer ersten Lesung dem Entwurf für die Verordnung über ein einheitliches Patent für eine Vielzahl von Europäischen Staaten zugestimmt. Die Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 des Rates vom 17. Dezember 2012 regelt das sogenannte „Einheitspatent“ oder „EU-Patent“ ebenso wie eine einheitliche Gerichtsbarkeit für die benannten Europäischen Länder.

Nur Italien und Spanien haben der Verordnung bisher nicht zugestimmt, sondern vielmehr Klage gegen die Verordnung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Hierüber hat der EuGH in den nächsten Monaten zu entscheiden.

(Dr. Barabra Engels)