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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Gebührenänderung beim Europäischen Patentamt ab dem 1.4.2014

Ab dem 1.4.2014 werden die Amtsgebühren des europäischen Patentamts erhöht. Es wird seitens f&e patent empfohlen anfallende Gebührenzahlungen vor diesem Zeitpunkt an das Amt zu leisten.

Mit Wirkung zum 1.4.2014 wird das Europäische Patentamt die an die Behörde zu leistenden Amtsgebühren erhöhen. Dies betrifft sämtliche Gebühren, die im Laufe des Anmelde- und Erteilungsverfahrens zu leisten sind ebenso, wie die Jahresgebühren. Daher empfielt die  Kanzlei f&e patent bereits ausgearbeitete Patentanmeldungen vor diesem Zeitpunkt beim EPA einzureichen und Gebühren, die in anhängigen Anmeldungen bereits bezahlt werden können, vor diesem Zeitpunkt beim Patentamt einzuzahlen.

(Dr. Barbara Engels)