Mit Wirkung zum 1.4.2014 wird das Europäische Patentamt die an die Behörde zu leistenden Amtsgebühren erhöhen. Dies betrifft sämtliche Gebühren, die im Laufe des Anmelde- und Erteilungsverfahrens zu leisten sind ebenso, wie die Jahresgebühren. Daher empfielt die Kanzlei f&e patent bereits ausgearbeitete Patentanmeldungen vor diesem Zeitpunkt beim EPA einzureichen und Gebühren, die in anhängigen Anmeldungen bereits bezahlt werden können, vor diesem Zeitpunkt beim Patentamt einzuzahlen.
(Dr. Barbara Engels)