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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Kein Schutz für reine DNA-Sequenzen

Die Vermarktung eines pflanzlichen Produkts, das aus einer gentechnisch veränderten Pflanze hergestellt wurde, kann "trotz Bestehen eines wirksamen Patents in Europa" dann nicht verhindert werden, wenn in dem Produkt die Gensequenz keine aktive Wirkung entfaltet.

Monsanto Technology hält ein erteiltes Europäisches Patent, das sich auf eine DNA-Sequenz bezieht, die bei Einbau als zusätzlichen Gen in eine Pflanze dieser eine erhöhte Resistenz gegenüber dem Herbizid Glyphosat verleiht.

Eine entsprechend gentechnisch veränderte Sojapflanze wird in Argentinien in großem Umfang angebaut. Dort besteht kein Patentschutz für diese Sequenz. Mehrere in Europa ansässige Unternehmen führten Mehl aus den in Argentinien angebauten Sojapflanzen in den europäischen Wirtschaftsraum ein. Hiergegen versuchte Monsanto als Patentinhaber in den Niederlanden vorzugehen.

Das zuständige Verletzungsgericht legte dem EuGH die Frage zur Entscheidung vor, ob allein das Vorhandensein der durch ein europäisches Patent geschützten DNA-Sequenz für die Feststellung einer Verletzung des europäischen Patents von Monsanto anlässlich der Vermarktung des Mehls in der Europäischen Union ausreicht.

Der EuGH hielt in seiner Entscheidung C-428/08 fest, dass der Patentschutz sich gemäß der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen nur auf solches Material bezöge, worin die DNA-Sequenz auch eine Aktivität entfaltet, also im vorliegenden Fall dem Material eine Herbizidresistenz verleiht. Das alleinige Vorkommen der Sequenz in dem Material reiche für eine Patentverletzung nicht aus.

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu der bislang üblichen Rechtsauffassung, nach der eine Nutzung einer patentgemäßen Lehre im patentfreien Raum dann als Patentverletzung angesehen wird, wenn ein Produkt, das unter Patentnutzung hergestellt wurde in ein Land eingeführt wird, in dem das Patent Gültigkeit hat. Nach dieser Rechtsprechung sind Patente, die sich auf Gen-Sequenzen beziehen im europäischen Raum nur dann durchsetzbar, wenn sich dieses Gen in einem biologischen Material befindet, in dem die Sequenz aktivierbar ist und eine Wirkung erzielt.

Dr. Barbara Engels