Mit den Entscheidungen G2/12 und G2/13 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts klargestellt, dass Verfahren, die auf rein biologischen Prozessen (Kreuzung, Züchtung) beruhen weiterhin von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind, nicht jedoch Pflanzen, die aus solchen Verfahren hervorgehen, soweit diese nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte beschränkt sind.
Die Entscheidungen in vollem Umfang finden Sie hier.
(Dr. Barbara Engels)