Die derzeitige Regelung des Europäischen Patentübereinkommens, dass Teilanmeldungen zu anhängigen europäischen Patentanmeldungen nur innerhalb einer 2-jährigen Frist nach Erstellen des ersten Prüfbescheides für die Anmeldung eingereicht werden können, wird ab dem 1.4.2014 nicht mehr gelten. Vielmehr ist ab diesem Zeitpunkt eine Teilanmeldung noch zu jeder Anmeldung möglich, die dann noch anhängig ist. Dies gilt auch dann, wenn eine solche 2-Jahresfrist in dieser Anmeldung bereits abgelaufen war, also eine Teilanmeldung nach der bisher geltenden Regelung nicht mehr möglich wäre.
Diese Regelung führt zurück zu der früheren Teilanmeldungspraxis, in der es dem Anmelder möglich ist erst in Kenntnis dessen, was in der Stammanmeldung zur Erteilung kommt, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Teilanmeldung eingereicht werden sollte. Seitens der Anmelderschaft ist diese Regelungsänderung sicher zu begrüßen.
(Dr. Barbara Engels)