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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Teilanmeldungen beim Europäischen Patentamt

Zum 1.4.2014 wird die Regelung zur Einreichung von Teilanmeldungen beim Europäischen Patentamt (Regel 36 EPÜ) wieder geändert. Ist eine Anmeldung zu diesem Zeitpunkt noch anhängig, kann zu einer solchen Anmeldung eine Teilanmeldung eingereicht werden.

Die derzeitige Regelung des Europäischen Patentübereinkommens, dass Teilanmeldungen zu anhängigen europäischen Patentanmeldungen nur innerhalb einer 2-jährigen Frist nach Erstellen des ersten Prüfbescheides für die Anmeldung eingereicht werden können, wird ab dem 1.4.2014 nicht mehr gelten. Vielmehr ist ab diesem Zeitpunkt eine Teilanmeldung noch zu jeder Anmeldung möglich, die dann noch anhängig ist (Änderung der Regel 36 EPÜ). Dies gilt auch dann, wenn eine solche 2-Jahresfrist in dieser Anmeldung bereits abgelaufen war, also eine Teilanmeldung nach der bisher geltenden Regelung nicht mehr möglich wäre. Auch das Einreichen einer Teilanmeldung auf Basis einer Anmeldung, die selbst eine Teilanmeldung ist, ist möglich, allerdings mit höheren Gebühren verbunden.

Diese Regelung führt zurück zu der frühreren Teilanmeldungspraxis, in der es dem Anmelder möglich war erst in Kenntnis dessen, was in der Stammanmeldung zur Erteilung kommt, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Teilanmeldung eingereicht werden sollte. Seitens der Anmelderschaft ist diese Regelungsänderung sicher zu begrüßen.

(Dr. Barbara Engels)