In der Entscheidung G04/08, veröffentlicht im November 2010 (EPA Amtsblatt 2010, S.572 ff.) entschied die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamt, dass ein Wechsel der Verfahrenssprache vor dem Europäischen Patentamt bei Eintritt der regionalen Phase nicht möglich ist, wenn die Internationale Anmeldung bereits in einer der Amtssprachen des EPA eingereicht wurde und das internationale Verfahren in dieser Sprache geführt wurde.
Dr. Barbara Engels