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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Schutz von Enantiomeren

In seinem Urteil vom 9. September 2009 "Escalitopram" hielt der BGH fest, dass isolierte Enantiomere patentfähig sind, wenn im Stand der Technik nur das Recematgemisch beschrieben ist.

Der BGH hob eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes auf, in dem ein Patent auf ein einzelnes Enantiomer gegenüber der Beschreibung des Racematgemisches wegen fehlender Neuheit als nichtig angesehen wurde.

Der BGH stellte in seiner Entscheidung „Escalitopram“ fest, dass ein einzelnes Enantiomer auch dann nicht als offenbart angesehen werden kann, wenn aufgrund der chemischen Strukturformel davon auszugehen ist, dass von der Verbindung unterschiedliche Enantiomere bestehen müssen, solange diese nicht explizit offenbart sind. Als weitere Voraussetzung zum Zugeständnis der Patentfähigkeit muss jedoch dem Fachmann ein Verfahren an die Hand gegeben werden das einzelne Enantiomer gegenüber dem Racemat tatsächlich in die Hände zu bekommen.

Dr. Barbara Engels