Ihre Karriere bei f & e patent®

Gemeinsam Innovationen schützen und die Zukunft gestalten

Entdecken Sie spannende Karrierechancen bei f & e patent®. Informieren Sie sich über offene Stellen und wie Sie Patentanwältin oder Patentanwaltsfachangestellte werden können.

Bei uns finden Sie nicht nur einen sicheren und abwechslungsreichen Job, sondern auch sympathische und engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen während der Einarbeitung zur Seite stehen.

Benefits

Flexible Arbeitszeiten

Ein familiäres und vertrauensvolles Arbeitsklima

Möglichkeit zum Home-Office

Abwechslungsreiche Aufgaben

Eine ausgewogene Work-Life-Balance

Vielseitiges Aufgabengebiet in einem internationalen Umfeld

Gute Parkmöglichkeiten

Hohe Übernahmechancen

Stellenangebote

Ihr Karriereweg zum deutschen Patentanwalt

Patentanwälte sind aufgrund ihrer hohen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt – nicht zuletzt, da sie einen anspruchsvollen Ausbildungsweg absolvieren, der Disziplin und Durchhaltevermögen erfordert.

Um Patentanwalt zu werden, benötigen Sie einen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule sowie ein Jahr praktische technische Tätigkeit. Die praktische technische Tätigkeit kann vor oder nach dem Studium als auch während des Studiums ausgeübt werden. So werden beispielsweise technische oder naturwissenschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer experimentellen Dissertation anerkannt. 

Die Ausbildung beim Patentanwalt beginnt mit der offiziellen Meldung und dauert mindestens 26 Monate. Während dieser Zeit besuchen Sie regionale Arbeitsgemeinschaften. Zudem absolvieren Sie in dieser Zeit das ausbildungsbegleitende Studium im allgemeinen Recht an der FernUniversität in Hagen.

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts schließen sich der zweite und dritte Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Bundespatentgericht (BPatG) an. Diese beiden zusammenhängenden Ausbildungsabschnitte werden auch als „Amtsjahr“ bezeichnet.

Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert zwei Monate, wobei Sie während dieser Zeit für einen Monat einer Patentabteilung und einen Monat einer Markenabteilung des DPMA zur Ausbildung zugewiesen wirst.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung am DPMA werden Sie für den dritten Ausbildungsabschnitt an das BPatG überwiesen. Die anschließende Ausbildung am BPatG dauert sechs Monate. Hiervon werden Sie zwei Monate einem Markenbeschwerdesenat und vier Monate einem Technischen Beschwerdesenat zu Ausbildung zugewiesen. 

Nach dem erfolgreichen Abschluss des dritten Ausbildungsabschnitts schließt sich die Patentanwaltsprüfung an. 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet in der Regel drei Mal jährlich statt. Der schriftliche Teil besteht aus vier Klausuren, die an verschiedenen, in der Regel vier aufeinander folgenden Tagen geschrieben werden. Die mündliche Prüfung findet als Gruppenprüfung statt, wobei für jeden Prüfling eine Prüfungsdauer von etwa 45 Minuten vorgesehen ist. 

Ihr Karriereweg zum zugelassenen Vertreter vor dem europäischen Patentamt (EPA)

Die Voraussetzung für die Zulassung als europäischer Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) ist das Bestehen der sogenannten Europäischen Eignungsprüfung (EEP). Gegenstand dieser Prüfung ist die Feststellung, ob der Bewerber die für die Vertretung von Anmeldern vor dem EPA erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Um diese Prüfung ablegen zu können, benötigen Sie zunächst ebenfalls einen Hochschulabschluss in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach wie Chemie oder Biochemie. Darüber hinaus müssen Sie eine Beschäftigungszeit von drei Jahren zum Beispiel in einer Kanzlei absolvieren, in der Sie die berufliche Tätigkeit unter der Aufsicht eines zugelassenen europäischen Vertreters ausüben. Während dieser Zeit bearbeiten Sie Fälle, die europäische und internationale Patentanmeldungen betreffen, und erwerben Berufserfahrung in allen für die Prüfung relevanten Bereichen. Sie haben auch die Möglichkeit zur Teilnahme an berufsbegleitenden Kursen zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen. Eine Ausbildung im eigentlichen Sinne, wie die des deutschen Patentanwalts, ist nicht erforderlich.

Die in der Regel einmal jährlich stattfindende Europäische Eignungsprüfung wird seit 2021 online abgelegt und ist in verschiedene Teile (Aufgaben F und M1 – M4) aufgeteilt. Den ersten Teil (Aufgabe F) können Sie bereits nach dem ersten Jahr der Berufstätigkeit ablegen. Für die Aufgaben M1 und M2 muss eine Beschäftigungszeit von 2 Jahren und für die Aufgaben M3 und M4 eine Beschäftigungszeit von 3 Jahren nachgewiesen werden.

Nach erfolgreichem Bestehen der europäischen Eignungsprüfung ist ein Antrag auf Zulassung als europäischer Vertreter möglich.

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