Mitarbeiter und deren Ideenreichtum sind ein wertvolles Gut eines jeden Unternehmens. Eine Arbeitnehmererfindung, auch Diensterfindung genannt, entsteht, wenn ein Mitarbeitender im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes meldet.
Das deutsche Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt, was zu beachten ist, wenn eine solche Diensterfindung gemacht wurde. Dies reicht von der Erfindungsmeldung über die Inanspruchnahme und Patentanmeldung bis hin zur Arbeitnehmervergütung.
Wenn diese Punkte nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht von vornherein geklärt sind, kann dies zu langwierigen Streitigkeiten führen. Insbesondere wer als Erfinder berücksichtigt wird, wer welche Rechte hat und die Höhe der Vergütung müssen geklärt werden.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt den Interessenausgleich und schafft Klarheit über die jeweiligen Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Rechte und Ansprüche Uneinigkeit besteht, kann es schnell zu einem Streitfall kommen.
Die Schiedsstelle nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) versucht in diesem Fall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen, auch bezüglich der Vergütung für Erfindungen.
Eine kompetente Vertretung durch einen Patentanwalt ist hierbei essenziell, um die jeweiligen Interessen angemessen zu vertreten und eine faire Einigung zu erreichen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei mit fundierter Expertise zur Seite.
Beratung und Vertretung in Arbeitnehmererfindersachen
Übernahme der gesamten organisatorischen Abwicklung zum Arbeitnehmererfindungsgesetz
Ausarbeitung von Kooperationsverträgen mit externen Partnern
Vergütungsberechnung
Vertretung in Schiedsstellenverfahren