Das Sortenschutzgesetz stellt eine spezielle Form des Urheberrechts dar, welches dem Züchter einer Pflanzensorte das Recht sichert, die von ihm geschaffene Sorte wirtschaftlich verwerten zu können.
Züchter neuer Sorten können auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes beim Bundessortenamt in Deutschland Schutz beantragen. Zusätzlich kann Schutz bei dem Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) beantragt werden, die für die Durchführung eines Systems zum Schutz von Pflanzensorten zuständige Agentur der Europäischen Union zuständig ist.
Der Sortenschutz gilt 25 Jahre, für Hopfen, Kartoffeln, Reben und Baumarten 30 Jahre.
Gerne arbeiten wir für Sie die Sortenschutzanmeldung aus, reichen sie beim jeweiligen Sortenamt ein und betreuen den Prozess bis zur Genehmigung und darüber hinaus.
Beratung und Anmeldung bis hin zur Verteidigung Ihres Sortenschutzes
Vertretung vor dem Bundessortenamt und Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO)