Jedes Unternehmen ist angehalten die Schutzrechte Dritter, seien es Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs, zu beachten. Steht den eigenen Marktaktivitäten aber ein Schutzrecht entgegen, das ggf. nicht zu Recht erteilt wurde, kann die Rechtsbeständigkeit dieses Rechts hinterfragt werden. Hierfür stehen die amtlichen oder gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung dieser Schutzrechte zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne zur Frage der Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten, erstellen Gutachten oder begleiten Sie in den entsprechenden kontradiktorischen Verfahren. Unsere Patentanwälte haben eine jahrelange, fundierte Expertise in all den streitigen Auseinandersetzungen.
Einspruchsverfahren gegen erteilte Patente
Widerspruchsverfahren gegen eigetragene Marken
Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster oder Marken
Nichtigkeitsverfahren gegen erteilte Patente