In einem wettbewerbsintensiven Markt hängt der Erfolg eines Produkts häufig von einer innovativen äußeren Gestaltung ab, die geschützt werden sollte – denn ein erfolgreiches Design wird häufig schnell kopiert.
Sie können die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung Ihrer Produkte durch ein eingetragenes Design (auch Geschmacksmuster genannt) schützen lassen.
Der Inhaber eines eingetragenen Designs genießt für eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren ein Monopol auf die geschützte Erscheinungsform und kann unerlaubte Benutzungen durch Dritte untersagen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Design nicht gegen ältere Rechte verstößt. Eine sorgfältige Recherche vor der Anmeldung ist daher zu empfehlen.
Prüfung der Schutzrechtslage
Beratung, Konzeption und Anmeldung bis hin zur Verteidigung oder Durchsetzung Ihrer Designrechte
Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) und dem internationalen Amt für geistiges Eigentum in Genf (WIPO)