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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Übereinkommen zum einheitlichen Patentgericht unterzeichnet

Am 19. Februar 2013 wurde das internationale Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht für die europäischen Länder unterzeichnet. Das Übereinkommen muss nun noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Der nächste Schritt in Richtung Einheitspatent für die europäischen Staaten ist getan: das Übereinkommen über die Schaffung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für Patentsachen in Europa wurde am 19.2.2013 unterzeichnet. In Kraft Treten kann das Übereinkommen jedoch erst, wenn es wenigstens 13 Mitgliedsstaaten ratifiziert haben, darunter Deutschland, Großbritannien und Frankreich, was erfahrungsgemäß einige Zeit dauert. Es ist nicht vor 2014 mit einer ausreichenden Ratifizierung zu rechnen. Spanien und Italien haben bislang keine Zustimmung gegeben und werden zunächst nicht Teil der neuen Regelungen sein, können aber jederzeit beitreten.