05.06.2020
Entscheidung G 3/19 der großen Beschwerdekammer: Schutz von Pflanzen
In ihrer Entscheidung G 3/19, kam die Große Beschwerdekammer des EPA zu dem Schluss, dass Pflanzen und Tiere, die über ein im Wesentlichen biologisches Verfahren erhalten werden (bspw. durch Züchtung) von der Patentierbarkeit nach dem europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ausgenommen sind.
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