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Aktuelles-Beitrag vom

F&E Patent

Novellierung des deutschen Patentgesetzes

Zum 1.4.2014 tritt das Gesetz zur "Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (17/10308)" in Kraft.

„Das Gesetz bezweckt eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim DPMA und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte. Deren Kosten und bürokratischer Aufwand sollen gesenkt werden.“ Zitat BGH

Dieses erklärte Ziel wird vorrangig in den Kernbereichen des Patenterteilungs- und des Einspruchsverfahrens verwirklicht. Im Rahmen des Erteilungsverfahren wird ein erweiterter Recherchenbericht eingeführt, der zukünftig, ähnlich wie im Verfahren vor dem EPA, eine vorläufige Stellungnahme des Patentprüfers über die Patentfähigkeit des Anmeldegegenstandes enthält. In diesem Zusammenhang wird die Recherchengebühr dem erhöhten Arbeitsaufwand angepasst und um 50 Euro erhöht. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Übersetzung der Anmeldung in die deutsche Sprache. Ab dem 1.04.2014 ist die Übersetzung der Anmeldeunterlagen keine Voraussetzung mehr für die Bestimmung des Anmeldetages. Zudem müssen deutsche Übersetzungen von englisch- und französischsprachigen Anmeldungen nun erst innerhalb von 12 Monaten beim Patentamt eingereicht werden. Darüber hinaus wird im Einspruchsverfahren die Einspruchsfrist von bislang 3 auf 9 Monate verlängert und die Einspruchsverfahren werden öffentlich zugänglich sein. Zudem wird es künftig keine Patenterteilung ohne Erfinderbenennung mehr geben, die elektronische Akteneinsicht wird eingeführt (bereits zugänglich seit 1.07.2014 unter https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/uebersicht) und das Zusatzpatent wird abgeschafft.

Des weiteren wird das Geschmacksmuster im Rahmen der Novellierung in „eingetragenes Design“ umbenannt, welches nun auch in einem amtlichen Nichtigkeitsverfahren überprüft werden kann (weitere Details dazu siehe diesen Artikel).

Die genannten Änderungen treten am 01.04.2014 in Kraft und führen zu einer konsequenten Angleichung an die Verfahren auf europäischer und internationaler Ebene. Zudem sollten vor allem die verlängerte Einspruchsfrist und der aufgewertete Recherchenbericht für die Anmelder zu nennenswerten Vorteilen führen.

Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass durch die Modernisierung voraussichtlich eine erhöhte Effizienz, Flexibilität und Transparenz in deutschen Verfahren erfolgreich verwirklicht wird.

(Ruth Boller)